Be the first! Get the latest news and updates
Suggestions

    Allgemeine Bedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und Services

    Signify Switzerland AG

      1. Angebot, Bestätigung, Vertrag

       

      (a) Diese allgemeinen Bedingungen („Bedingungen”) gelten für den Verkauf und die Lieferung aller Produkte und Systeme („Produkte”) sowie die Erbringung aller Dienstleistungen (einschließlich Software, die als Dienstleistung bereitgestellt wird) („Services”) durch Signify Switzerland AG bzw. durch die Signify GmbH, Hamburg, Deutschland, („Signify”) an Sie (den „Kunden”) und sind daher fester Bestandteil eines Angebots oder Vertrags. Mit dem Kauf von Produkten und Services bei Signify akzeptiert der Kunde diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. „Vertrag” bezeichnet hier einen schriftlichen Vertrag zwischen Signify und dem Kunden über Lieferung, Erbringung, Vertrieb, Verkauf oder Lizenzierung von Produkten oder Services oder eine vom Kunden aufgegebene und von Signify angenommene Bestellung. „Angebot“ bezeichnet von Signify unterbreitete Kostenvoranschläge, Vorschläge oder Angebote.

      (b) Produkte und Services können von Signify oder externen Herstellern erstellte Web-Anwendungen, mobile Anwendungen oder Software enthalten, für die zusätzliche Nutzungsbedingungen („zusätzliche Nutzungsbedingungen” oder (Endnutzer-)Lizenzbedingungen („EULAs”) gelten. Solche EULAs oder zusätzlichen Nutzungsbedingungen werden zusammen mit der Web-Anwendung, der mobilen Anwendung beziehungsweise der Software zur Verfügung gestellt. Soweit in den EULAs oder in den zusätzlichen Nutzungsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, sind sie Bestandteil des Vertrags. Dem Kunden wird keine Software, sondern nur eine Lizenz zur Nutzung nach den in Abschnitt 10 unten genannten Bedingungen verkauft.

      (c) Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen eines Vertrags oder Angebots gelten die Bedingungen dieses Vertrags oder Angebots vorrangig. In Bezug auf Web-Anwendungen, mobile Anwendungen oder Software gelten zusätzliche Nutzungsbedingungen oder EULAs vorrangig gegenüber diesen Bedingungen.

      (d) Vorgänge, die hier mit den Begriffen „vereinbart”, „Zustimmung”, „bestätigt”, „akzeptiert”, „informiert”, „mitgeteilt” oder „Mitteilung” beschrieben werden, sowie Dokumente oder Rechtshandlungen mit gleichartiger Bedeutung bedürfen der Schriftform, wobei unter „Schriftform“ eine handschriftliche, maschinengeschriebene, gedruckte oder elektronische dauerhafte Aufzeichnung zu verstehen ist. Die Wörter „beinhalten“ oder „einschließlich“ sind ohne Einschränkung der Allgemeinheit der vorausgehenden Wörter auszulegen.

      (e) Abweichende oder zusätzliche Bedingungen in einer Bestellung, allgemeinen Anweisungen, Einkaufsbedingungen oder anderen schriftlichen Mitteilungen des Kunden gelten als wesentliche Änderung dieser Bedingungen, werden ausdrücklich zurückgewiesen und sind weder gültig noch wirksam. Der Beginn einer Leistung oder Lieferung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Kunden. Die Art und Weise der Vertragserfüllung (course of performance) und Handelsbräuche begründen keine Änderung dieser Bedingungen.

      (f) Signify kann diese Bedingungen durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version auf der Unternehmens-Website ändern. Für einen Vertrag oder ein Angebot gilt jedoch die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags oder der Abgabe des Angebots geltende Version der Bedingungen.

      (g) Angebote von Signify können innerhalb der im jeweiligen Angebot genannten Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Abgabe angenommen, jedoch jederzeit vor Eingang der Annahmeerklärung von Signify geändert, zurückgezogen oder widerrufen werden. Die Bestellung eines Kunden ist erst dann rechtskräftig und von Signify angenommen, wenn sie von Signify bestätigt wurde.

      (h) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit seiner Bestellung, auch in Bezug auf Spezifikationen, Konfigurationen und sonstigen Anforderungen an Produkte und Services sowie ihre Funktionalität, ihre Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen (nicht von Signify autorisierten) Produkten und ihre Eignung für eine bestimmte Verwendung. Der Kunde garantiert, dass die Informationen, die Signify im Rahmen einer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, vollständig, genau und wahrheitsgemäß sind, und erkennt an, dass Signify Verpflichtungen eventuell nicht vollständig erfüllen oder Rechte aus einer Vereinbarung nicht ausüben kann, wenn er Signify keine vollständigen, genauen und wahrheitsgemäßen Informationen oder Anweisungen übermittelt.

      (i) Alle von Signify erstellten Kataloge, Spezifikationen, Preislisten oder ähnliche Unterlagen dienen ausschließlich der Information und gelten nicht als Angebot. Nach Überzeugung von Signify sind diese Unterlagen zum Zeitpunkt des Drucks vollständig und korrekt; Signify garantiert jedoch nicht, dass diese Unterlagen fehlerfrei sind. Signify übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die auf Messfehler, Beschreibungen, Anwendungsempfehlungen oder ähnliches zurückgeführt werden können.

      (j) Produkte werden in Übereinstimmung mit den in den Katalogen von Signify beschriebenen Standardfunktionen, -formen und -größen oder bei speziellen oder auf Bestellung hergestellten Produkten in Übereinstimmung mit den Zeichnungen und Spezifikationen von Signify geliefert. Bei Widersprüchen zwischen einer Bestellung des Kunden und einer vom Kunden genehmigten Zeichnung oder Spezifikation von Signify gilt Letztere vorrangig.

      (k) Die Annahmen, Ausschlüsse und Bedingungen, die Signify in Angeboten, Vereinbarungen oder auf andere Weise festlegt, sind als Teil des Vertrags auszulegen und bestimmen dessen Umsetzung und Auslegung.

      (l) Wenn die vertragsgemäße Leistung von der Genehmigung, Bestätigung oder Annahme eines von Signify vorgelegten Vorschlags, Entwurfs, Arbeitsergebnisses, Plans oder einer von Signify vorzunehmenden Handlung durch den Kunden abhängt, muss der Kunde diese Genehmigung, Bestätigung oder Annahme innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung von Signify erklären. Antwortet der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt dessen Genehmigung, Bestätigung oder Annahme als erklärt.

      (m) Ein Kunde, der Produkte weiterverkauft oder Produkte und/oder Services in Angebote für eigene Kunden aufnimmt, stellt sicher, dass alle seine Kunden und/oder Endnutzer von Produkten oder Services alle einschlägigen Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und aus diesen Bedingungen erfüllen und dass die Bedingungen, die der Kunde mit seinen Kunden oder Endnutzern vereinbart, mit dem Vertrag und diesen Bedingungen vereinbar sind. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird der Kunde Signify, die verbundenen Unternehmen und ihre Führungskräfte, Verwaltungsratsmitglieder Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Rechtsnachfolger für alle Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Verfahrenskosten) und Auslagen schad- und klaglos zu halten.

      2. Preise Und Zahlungsbedingungen

       

      (a) Der Kunde zahlt für den Verkauf von Produkten beziehungsweise die Erbringung von Services durch Signify alle Preise und Gebühren („Preise”) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2. Die Preise sind in Euro angegeben und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, Ex Works – der Produktionsstätte von Signify (INCOTERMS, aktuelle Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werden, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, die von einem Land erhoben werden. Signify kann diese Steuern oder Abgaben zum Preis addieren oder gesondert in Rechnung stellen, und der Kunde wird sie Signify auf erste Aufforderung unverzüglich erstatten. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wird, der kein Bankgeschäftstag ist, gilt der vorhergehende Bankgeschäftstag als Fälligkeitstermin.

      (b) Signify behält sich das Recht vor, die Preise für Produkte und/oder Services, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung zu tragen, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden. Das gilt nicht für Produkte und/oder Services, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern oder zu erbringen sind.

      (c) Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Signify, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die Signify nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn Signify auf Antrag des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen.

      (d) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand und Dienstleistung nach der Erbringung in Rechnung. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangen, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurden.

      (e) Falls der Kunde es versäumt, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten als zahlbar und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung von Außenständen verlangen, dass der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify ist berechtigt, Bonuszahlungen und/oder Rückerstattungen einzubehalten.

      (f) Signify kann jeden Betrag, den Signify (oder ein verbundenes Unternehmen) dem Kunden im Rahmen eines Vertrags schuldet, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen oder Anzahlungen mit Beträgen verrechnen, die der Kunde Signify schuldet. Wenn Signify Beträge in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnet, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegt. 

      3. Lieferung Von Produkten Und Erbringung Von Dienstleistungen

       

      (a) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Produkte Ex Works – der Produktionsstätte von Signify geliefert (INCOTERMS, aktuelle Fassung). Services erbringt Signify an den im Vertrag vereinbarten Standorten. Die von Signify mitgeteilten oder bestätigten Termine sind ungefähre Angaben. Bei einer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung ist Signify gegenüber dem Kunden weder haftbar noch vertragsbrüchig, wenn sich Signify im wirtschaftlich angemessenen Rahmen um die Einhaltung der Termine bemüht. Im Falle einer Verspätung hat Signify im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu versuchen, die Produkte oder Services innerhalb eines Zeitraums zu liefern oder zu erbringen, der angesichts der Ursache der Verspätung angemessen ist. Wenn das nicht möglich ist, kann der Kunden als einziges und ausschließliches Rechtsmittel die Bestellung für die nicht gelieferten Produkte und Services stornieren.

      (b) Der Kunde vermerkt Transportschäden oder Mängel an den Produkten sofort nach Erhalt der Produkte auf den Transportdokumenten und beachtet dabei die einschlägigen Anweisungen von Signify oder dem Spediteur. Alle im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte gelten als vom Kunden als vertragskonform akzeptiert. Der Kunde kann die Annahme nur widerrufen, indem er Signify innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum der Lieferung über eine beanstandete Nichtkonformität in Kenntnis setzt. Ungeachtet des Vorstehenden gilt das Produkt als angenommen, sobald es nach der Lieferung vom Kunden oder von dessen Kunden genutzt wird. Signify behebt nach eigenem Ermessen und innerhalb einer angemessenen Frist Nichtkonformitäten, indem Signify mangelhafte Produkte repariert oder ersetzt, Teile zur Verfügung stellt, fehlende Produkte nachliefert oder den vom Kunden gezahlten Preis für nicht gelieferte Produkte gutschreibt.

      (c) Unbedeutende Nichtkonformitäten berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme der Produkte und/oder Services zu verweigern oder auszusetzen. Signify wird diese Nichtkonformitäten innerhalb einer angemessenen Frist beheben. „Unbedeutende Nichtkonformitäten” sind Nichtkonformitäten oder Anomalien, die den Betrieb und die bezweckte Nutzung der Produkte oder Services gemäß ihren Spezifikationen nicht behindern.

      (d) Signify kann Änderungen an Design, Materialien, Passform und Verarbeitung der Produkte vornehmen oder Arbeitsmethoden, Kommunikationssysteme, Software oder andere Elemente der Services sowie die der Dokumentation ändern, sofern diese Änderungen die Funktionalität des Produkts oder der Services nicht wesentlich beeinträchtigen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt Signify keine Garantie für die Verfügbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder die Leistung beziehungsweise das Ergebnis von Produkten und Services. Der Kunde darf die Produkte und Services nur für die vertraglich vereinbarten Anwendungen und Zwecke verwenden.

      (e) Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass bestimmte Merkmale und Funktionen von Produkten und Services von der Verfügbarkeit und der einwandfreien Bereitstellung von Signify bezeichneter externer Dienstleistungen wie Energieversorgung, Datenspeicherung, Netzanbindung und Kommunikation abhängen. Auf diese Dienstleistung hat Signify keinen Einfluss und übernimmt diesbezüglich daher keine Verantwortung oder Haftung.

      (f) Der Kunde ist für alle Informationen, Aufträge, Anweisungen, Materialien und Tätigkeiten verantwortlich, die er selber oder von ihm beauftragte Dritte (mit Ausnahme der Unterauftragnehmer von Signify) im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten und Services durch Signify zur Verfügung stellen beziehungsweise ausführen. Signify hat das Recht, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vom Kunden gelieferten Informationen auch in den Fällen zu verlassen, in denen Signify Datenerfassungs-, Design- oder Audit-Dienstleistungen erbringt. Auf Anfrage von Signify stellt der Kunde unverzüglich alle sonstigen Informationen, Dienstleistungen oder Supportleistungen bereit, die er kontrolliert und die für eine vertragsgemäße Leistung von Signify wichtig sind.

      (g) Wird die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Services aus Gründen, die Signify nicht zu vertreten hat, oder aufgrund einer Änderung verzögert oder unterbrochen, werden die Fristen für die Ausführung durch Signify entsprechend angepasst. Signify kann (zusätzlich zu den in 2(c) erwähnten zusätzlichen Kosten) vom Kunden einen angemessenen Ausgleich für die Schäden und Kosten verlangen, die dem Unternehmen durch eine solche Verzögerung entstanden sind.

      (h) Wenn ein Vertrag Signify zum Vorhalten eines (Mindest-)Vorrats verpflichtet, kauft der Kunde auf erste Aufforderung von Signify die Produkte, die Signify gemäß dieser Verpflichtung vorhält.

      4. Nutzung Von Produkten Und Dienstleistungen

       

      (a) Der Kunde darf die Produkte und Services nur für die vorgesehenen Zwecke und in Übereinstimmung mit allen Anweisungen verwenden, die in den für diese Produkte und Services geltenden Handbüchern, Richtlinien, Garantiebedingungen und allen sonstigen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, oder von Angehörigen des Personals gegeben werden, das Signify zur Erfüllung eines Vertrags einsetzt oder als Subunternehmer beauftragt („Personal“). Der Kunde hält die Baustelle, die Standortbedingungen (site conditions) und die von Signify bei der Erbringung von Services gelieferten oder genutzten Geräte (einschließlich Verkabelung, Anschlüsse und Stromversorgung) in gutem Zustand und funktionsfähig und schützt sie vor Beschädigungen und äußeren Einflüssen.

      (b) Der Kunde sorgt dafür, dass er selbst und die Endnutzer Web-Anwendungen, mobile Anwendungen und Software gemäß den einschlägigen zusätzlichen Nutzungsbedingungen und/oder EULAs nutzen und gegebenenfalls eine vollständige Sicherungskopie der installierten Software bereithalten. Bei Auftreten eines Softwarefehlers sendet der Kunde Signify die Alarm- oder Fehlermeldungen und unterstützt Signify bei der Aktualisierung oder beim Austausch der im Rahmen des Vertrags verwendeten Software.

      (c) Der Kunde darf über die normale Nutzung gemäß den Spezifikationen hinaus ohne vorherige Genehmigung von Signify keine Arbeiten an Geräten oder Software durchführen (oder zulassen), die von Signify im Rahmen der Services geliefert und/oder verwendet werden. Im Falle unbefugter Handlungen kann Signify die Services aussetzen, bis das Gerät oder die Software wieder in den ursprünglichen, konformen Zustand versetzt wurde, und dem Kunden Kosten für eine Änderung in Rechnung stellen. Bis zur Bestätigung sind alle Garantieverpflichtungen von Signify in Bezug auf diese Services nichtig. Alle Veränderungen an Geräten oder Software, die Signify (oder den Lizenzgebern) gehören, sind ausschließliches Eigentum von Signify (oder den Lizenzgebern), auch wenn diese Veränderungen vom oder für den Kunden vorgenommen wurden.

      (d) Der Kunde ist verpflichtet, für Services, die den Fernzugriff auf ein System erfordern, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko einen externen Systemzugang für Mitarbeiter von Signify (oder deren Subunternehmer) einzurichten, wenn dieser nicht ausdrücklich in den Services enthalten ist. Der Kunde stellt bei Bedarf technisches Fachpersonal für die Unterstützung von Signify zur Verfügung und ermächtigt Signify gegebenenfalls, die IT-Infrastruktur des Kunden zu nutzen, um eine Verbindung zu bestimmten Systemen und/oder Diensten herzustellen und Daten mit diesen auszutauschen.

      (e) Signify trägt keine Verantwortung, wenn die Leistung, der Nutzen, die Wirkung oder das Ergebnis eines ihrer Produkte oder Services aus folgenden Gründen nicht den Erwartungen entspricht: (i) Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Kunden, (ii) Ausfall oder Schwankungen der Stromversorgung, (iii) Auslaufen/Stilllegung von Netzwerk- und Kommunikationstechnologien, (iv) Höhere Gewalt und andere ungewöhnliche äußere Einflüsse, oder (v) Änderungen.

      5. Design-Services, Dokumentation

       

      (a) Im Rahmen ihrer Services erbringt Signify Designleistungen gemäß den von den Parteien schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Sofern nicht anders vereinbart, stehen das geistige Eigentum (wie in Abschnitt 10(a) definiert) an den Ergebnissen der Design-Services ausschließlich Signify oder einer von Signify benannten Person zu. Der Kunde darf diese nicht ohne vorherige Genehmigung von Signify verwenden, veröffentlichen, kopieren oder offenlegen. Signify erteilt diese Genehmigung unter bestimmten Bedingungen, einschließlich der Zahlung einer angemessenen Gebühr.

      (b) Die gesamte von Signify im Zusammenhang mit den Produkten und Services bereitgestellte Dokumentation wie Benutzerhandbücher oder Anweisungen, Kataloge, Spezifikationen, Daten, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe, Quellcodes oder andere Dokumente oder Informationen, die von Signify erhalten oder von Signify in beliebiger Form, auch in elektronischer oder gedruckter Form, erstellt wurden („Dokumentation“), bleibt Eigentum von Signify. Dem Kunden wird keine Dokumentation verkauft, sondern lediglich eine Lizenz zu deren Nutzung nach den in Abschnitt 10 unten genannten Bedingungen erteilt. Sofern nicht anders vereinbart, steht das geistige Eigentum an der Dokumentation Signify oder einer von Signify benannten Person zu. Der Kunde darf die Dokumentation nur gemäß diesen Bedingungen verwenden, veröffentlichen, kopieren oder offenlegen.

      6. Installation, Services Vor Ort

       

      Dieser Abschnitt ist anzuwenden, wenn Signify (oder der Unterauftragnehmer) Bau-, Verkabelungs- oder Installationsarbeiten („Installation“ oder „Installieren“) oder andere Services an einem Standort erbringt, die dem Kunden gehört oder von ihm kontrolliert wird.

      (a) Der Kunde trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Abschluss der Vorarbeiten und die Standortvorbereitung gemäß den Anforderungen von Signify. Der Kunde muss vor dem vereinbarten Beginn der Installation oder anderer Services vor Ort die folgenden Vorkehrungen in der Weise treffen, dass Signify möglichst effizient und nach den vereinbarten Zeitvorgaben arbeiten kann: (i) Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Standortbedingungen (site conditions) (einschließlich der Infrastruktur), (ii) Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Anweisungen, Organisieren von Besichtigungen, Einholen von Genehmigungen und Abnahmebestätigungen, Benachrichtigung von Signify über den Verlauf von Kabeln, Stromleitungen, Wasserleitungen und dergleichen, einschließlich Gutachten, in denen die physikalischen Eigenschaften, rechtlichen Beschränkungen und die Lage der Versorgungsanschlüsse für den Standort beschrieben werden; (iii) Einrichtung einer Zufahrt zum Standort, gegebenenfalls mit Verkehrsregelung, und (iv) korrekte und rechtzeitige Bereitstellung aller Materialien, Werkzeuge, baulichen und sonstigen Einrichtungen sowie aller sonstigen angemessenen Hilfsmittel zur Nutzung durch und ohne zusätzliche Kosten für Signify – alles das unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze, einschließlich aller einschlägigen Vorschriften zum Arbeitsschutz, zu Elektroinstallationen und des Baurechts.

      (b) Der Kunde bestellt Signify erst dann zum Standort, wenn er alle Verpflichtungen nach Abschnitt 6(a) zufriedenstellend erfüllt hat. Bei Wartezeiten von mehr als vier (4) Stunden an einem Tag kann Signify den Zeitplan ändern und dem Kunden zusätzlich einen ganzen Arbeitstag für die betreffenden Betriebsmittel in Rechnung stellen. Der Kunde wird (i) einen voll qualifizierten Vertreter zur Verfügung stellen, der Signify bei Bedarf während der Arbeit vor Ort unterstützt, (ii) die Versorgungsinfrastruktur (einschließlich Gas, Wasser, Strom und Netzanbindung), Heizung und Beleuchtung bereitstellen, die für die Ausführung vor Ort erforderlich ist, (iii) bedarfsgerechte abschließbare Räume für Personal (ausgestattet mit Sanitäranlagen) und die Lagerung von Materialien, Werkzeugen und Instrumenten an oder in der Nähe des Standortes bereitstellen, (iv) Gegenstände, die durch Produkte ersetzt werden, außer Betrieb nehmen, einsammeln und von dem Standort entfernen, und (v) Signify bei (Funktions-)Tests unterstützen. Der Kunde veranlasst auf Wunsch von Signify die vorübergehende Stilllegung von Einrichtungen auf dem Standort (einschließlich Wasserversorgungseinrichtungen).

      (c) Nach Abschluss der Installation oder anderer Services vor Ort wird Signify den Kunden gemäß dem zwischen den Parteien vereinbarten Abnahmeprotokoll informieren. Falls kein solches Protokoll vereinbart wurde, muss der Kunde innerhalb von fünf (5) Tagen, nachdem er über den Abschluss der Installation oder anderer Services vor Ort benachrichtigt wurde, die Serviceeinrichtung und die von Signify gelieferten und/oder installierten Produkte überprüfen und testen und nach Maßgabe der Abschnitte 3(b) und 3(c) Signify Mängel (im Sinne der Definition in Abschnitt 9(a)) anzeigen. Erfolgt keine Mängelanzeige, gelten die Serviceeinrichtung und die gelieferten und/oder installierten Produkte nach Ablauf der besagten Frist von fünf (5) Tagen als vom Kunden abgenommen. Signify behebt angezeigte Mängel gemäß Abschnitt 9 innerhalb einer angemessenen Frist.

      7. Risiko Und Eigentumsrecht

       

      (a) Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts von Produkten geht zu folgenden Zeitpunkten auf den Kunden über: (i) nach den einschlägigen INCOTERMS mit der Lieferung durch Signify an den Kunden, oder (ii) falls Signify die Produkte vor Ort installiert, mit der Übergabe vor Ort, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

      (b) Das Eigentum an den Produkten geht frühestens dann auf den Kunden über, wenn der Preis für die Produkte – und, soweit gesetzlich zulässig, auch sämtliche offenen Forderungen aus anderen Verträgen mit Signify (oder ihren angeschlossenen Unternehmen) – vollständig an Signify (oder ihre Finanziers) bezahlt wurden. Solange das Eigentumsrecht an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf er (i) keines der Produkte in Besitz nehmen, übertragen oder verpfänden und Dritten nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs und gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt Rechte oder Besitzansprüche an den Produkten gewähren, und (ii) stellt sicher, dass die Produkte als Produkte von Signify erkennbar bleiben. Bei Zuwiderhandlung kann Signify vom Kunden verlangen, alle Produkte, deren Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, auf eigene Kosten an Signify zurückzugeben (und auch die Kosten der Deinstallation zu übernehmen). Der Kunde wirkt uneingeschränkt daran mit, dass Signify diese Produkte abholen kann, und Signify (oder ihrem Vertreter) freien Zugang zum Standort der Produkte und anderer von Signify gelieferter und/oder bei der Erbringung der Dienstleistungen verwendeter Geräte zu gewähren.

      8. Höhere Gewalt

       

      Signify haftet nicht bei Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt. Bei Eintritt höherer Gewalt unterbricht Signify die Tätigkeit, solange das Ereignis höherer Gewalt andauert. „Höhere Gewalt“ bezeichnet Umstände oder Ereignisse, die unabhängig von der Vorhersehbarkeit zum Vertragszeitpunkt außerhalb der Kontrolle von Signify liegen und Signify daran hindern, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Naturkatastrophen wie Erdbeben, Blitzschlag, Wirbelstürme, Taifune, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche oder extreme Wetterbedingungen, sowie Streiks, Aussperrungen, Krieg, Terrorismus, politische Unsicherheit, innere Unruhen, Aufstände, Sabotage, Vandalismus, branchenweite Unterversorgung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Unterbrechung oder Ausfall der Stromversorgung, Cyber-Attacken und Hacker-Angriffe oder die Nichtleistung von Lieferanten von Signify oder anderer Drittparteien, von denen die Services abhängen (einschließlich Netzwerk- und Kommunikationsdienstleistungen). Wenn ein Ereignis höherer Gewalt drei (3) aufeinander folgende Monate andauert, (oder nach vernünftigem Ermessen von Signify andauern wird) kann Signify ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Kunden gegenüber haftbar zu sein.

      9. Eingeschränkte Gewährleistung Und Haftungsausschluss

       

      (a) Produkte von Signify unterliegen in den meisten Fällen einer eingeschränkten Standardgewährleistung, deren Bedingungen entweder dem Produkt beiliegen oder auf der Website von Signify als Standardgewährleistung für ein bestimmtes Produkt veröffentlicht sind (die „Standard-Produktgewährleistung“). Für ein Produkt, das von Signify verkauft wird und nicht unter eine anwendbare Standard-Produktgewährleistung fällt, gewährleistet Signify Mängelfreiheit nur für ein (1) Jahr ab Lieferung an den Kunden. Für Services, die von Signify erbracht werden, gewährleistet Signify nur, dass ein Service dreißig (30) Tage nach der Erbringung frei von Mängeln ist (mit Ausnahme von Installationen, bei denen die Gewährleistungsfrist von dreißig (30) Tagen mit der Abnahme gemäß Abschnitt 6(c) beginnt). „Mangel“ (oder „mangelhaft“) bedeutet in Bezug auf ein Produkt, dass es einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, der dazu führt, dass das Produkt hinsichtlich seiner Gesamtleistung nicht nach den von Signify angegebenen Spezifikationen funktioniert, und in Bezug auf die Services, dass die Dienstleistung nicht sorgfältig und fachgerecht erbracht wurde.

      (b) Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Signify keine Garantie für Drittprodukte, nicht mit PHILIPS oder nicht mit einer Marke von Signify gekennzeichnete Produkte, Software, Anwendungen, Services oder kundenspezifische Produkte.

      (c) Der Kunde erkennt an, dass EULAs oder zusätzliche Nutzungsbedingungen die Gewährleistungsfrist für Software (einschließlich Web- und mobiler Anwendungen) möglicherweise begrenzen.

      (d) Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss der Kunde vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Signify angeblich mangelhafte Produkte oder Services unverzüglich melden. Wenn Signify nach eigenem Ermessen feststellt, dass ein Gewährleistungsanspruch besteht, wird das mangelhafte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl von Signify repariert oder ein Ersatzprodukt wird angeboten beziehungsweise mangelhafte Services werden nachgebessert oder ergänzt. Wenn ein mangelhaftes Produkt trotz angemessener Bemühungen von Signify nicht repariert werden kann, kein Ersatzprodukt geliefert werden kann oder mangelhafte Services nicht nachgebessert oder ergänzt werden können, wird Signify den für diese mangelhaften Produkte oder Services gezahlten Preis dem Kunden zurückerstatten oder gutschreiben. Die gültige Gewährleistungsfrist wird durch Reparaturen, Austausch oder Nachbesserungen weder verlängert noch erneuert. Der Kunde lässt die Spezifikationen von Tests, die er zur Mängelfeststellung plant, von Signify genehmigen. Von Signify gelieferte Ersatzprodukte können bei Design und/oder Spezifikation geringfügig abweichen, wodurch die Funktionalität des ersetzten Produkts jedoch nicht beeinträchtigt wird. Signify kann ersetzte oder gutgeschriebene Produkte nach eigenem Ermessen entweder als Eigentum beanspruchen und den Kunden auffordern, diese an Signify zurückzugeben, oder ihn anweisen, diese Produkte auf eigene Kosten zu vernichten.

      (e) Der Kunde trägt die Kosten für die Vorarbeiten zu den Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung von Signify, einschließlich des Ausbaus und Austausches von Systemen, Aufbauten oder anderen Teilen der Anlage des Kunden, sowie der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Produkte und Einbau der Ersatzprodukte. Der Kunde darf Produkte nur dann an Signify zurücksenden, wenn Signify der Rücksendung zustimmt und die Rücksendung die einschlägigen Rücksenderichtlinien von Signify erfüllt. Wenn Signify feststellt, dass ein erhobener Gewährleistungsanspruch keinen Bestand hat, trägt der Kunde die Kosten, die Signify durch Bearbeitung, Tests und Transport zurückgesandter Produkte entstanden sind.

      (f) Für Entschädigungs- und Gewährleistungspflichten von Signify im Rahmen eines Vertrags gelten die folgenden Bedingungen: (i) Die Produkte werden gemäß den Benutzerhandbüchern, Gewährleistungsbestimmungen und anderen Anweisungen oder Bedingungen, die dem Kunden von Signify mitgeteilt werden, ordnungsgemäß gelagert, installiert, genutzt, betrieben und gewartet. (ii) Der Kunde führt während der Gewährleistungsfrist genaue und vollständige Aufzeichnungen über Betrieb und Wartung und gewährt Signify Einsicht in diese Aufzeichnungen. (iii) Produkte oder Services werden nur mit Genehmigung von Signify geändert oder repariert. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, verfällt die Gewährleistung. Signify haftet nicht für normale Abnutzung, Umweltprüfungen und Stresstests. Die in Abschnitt 9 eingeräumte Gewährleistung gilt nicht für Schäden oder Nichterfüllung in Folge höherer Gewalt oder nicht ordnungsgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauchs, ungeeigneter Stromversorgung, Spannungsspitzen oder -schwankungen, korrosionsfördernder Umgebungen, Verletzungen der Sorgfaltspflicht, Freilegung, Verwendung oder Installation unter Verletzung der von Signify oder in einschlägigen Normen und Vorschriften festgelegten Anweisungen und Einschränkungen.

      (g) Eine vertragliche Entschädigungs- und Gewährleistungspflicht von Signify begründet als solche keine Haftung gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit. Keine der Bestimmungen des Vertrags darf dahingehend ausgelegt werden, dass sie Verpflichtungen, Sorgfaltspflichten oder eine Haftung gegenüber Dritten begründet.

      (h) Wenn ein Rückruf, eine Nachrüstung, ein Update, eine Rücknahme oder andere Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit einem Produkt erforderlich sind, muss der Kunde in vollem Umfang mit Signify zusammenarbeiten und die geforderte Unterstützung leisten. Der Kunde ist verpflichtet, genaue Bücher und Aufzeichnungen zu führen, um die Rückverfolgbarkeit der Produkte im Falle eines Produktrückrufs oder anderer Abhilfemaßnahmen zu gewährleisten.

      (i) VORBEHALTLICH DER IM VERTRAG FESTGELEGTEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN UND DES ANWENDBAREN RECHTS, LEGEN DIE ABSCHNITTE 9, 11 UND 12 ALLE HAFTUNGSPFLICHTEN VON SIGNIFY UND IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT MANGELHAFTEN PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN UNABHÄNGIG DAVON FEST, WANN DER MANGEL AUFTRITT, UND OB EIN WIE AUCH IMMER BEZEICHNETER ANSPRUCH AUS EINEM VERTRAG, AUS DER GEWÄHRLEISTUNG, AUS SCHADENSERSATZPFLICHTEN, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUßERVERTRAGLICHER HAFTUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG RESULTIERT ODER ANDERWEITIG BEGRÜNDET IST, UND GELTEN AUSSCHLIESSLICH ZUGUNSTEN DES KUNDEN UND NICHT ZUGUNSTEN DRITTER WIE Z. B. KUNDEN, ERFÜLLUNGSGEHILFEN ODER VERTRETERN DES KUNDEN. SIGNIFY LEHNT ALLE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN EINSCHLIESSLICH EINER GEWÄHRLEISTUNG DER WAHRUNG VON RECHTEN DRITTER ODER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUSDRÜCKLICH AB. EIN WESENTLICHER ZWECK DER EINGESCHRÄNKTEN, EXKLUSIVEN HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE IST DIE VERTEILUNG DER RISIKEN ZWISCHEN SIGNIFY UND DEM KUNDEN, DIE SICH IN DEN PREISEN WIDERSPIEGELT.

      10. Rechte An Software, Dokumentation Und Geistigem Eigentum

       

      (a) Vorbehaltlich der Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen durch den Kunden wird diesem mit der Lieferung von Produkten und/oder Services (einschließlich zu Produkten oder Services gehöriger Software) eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare eingeschränkte Lizenz (ohne das Recht, Unterlizenzen zu vergeben) zur Nutzung geistigen Eigentums von Signify (wie Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Urheberrechte, Rechte an Datenbanken, Marken, Domainnamen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Rechte an Halbleiter-Topografien und alle Registrierungen, Anmeldungen, Verlängerungen, Erweiterungen, Kombinationen, Teilungen, Fortsetzungen oder Neuerteilungen der vorstehenden Rechte, zusammen: „geistiges Eigentum“) erteilt, jedoch nur soweit dies in von Signify erworbene Produkte oder Services eingebettet ist, um die Produkte (einschließlich ihrer Dokumentation), wie sie von Signify verkauft werden, zu nutzen oder weiterzuverkaufen und/oder Services (einschließlich der Dokumentation) während der Laufzeit des entsprechenden Vertrags gemäß ihrer zugehörigen Beschreibung zu nutzen. Nur die nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen ausdrücklich gewährten Rechte an geistigem Eigentum werden auf den Kunden übertragen.

      (b) In Bezug auf (eingebettete) Software oder andere Anwendungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, darf der Kunde folgende Handlungen weder selbst vornehmen noch Dritten gestatten: (i) die Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, (ii) Software oder andere Arbeitsprodukte abzutreten, Unterlizenzen für sie zu vergeben, zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, offenzulegen oder auf andere Weise zur Verfügung zu stellen, (iii) diese Software mit anderer Software zusammenzuführen oder in andere Software zu integrieren, (iv) ohne schriftliche Genehmigung von Signify den Quellcode dieser Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, ihn zu entschlüsseln, Sicherheitsmaßnahmen in der Software zu neutralisieren oder zu entfernen oder den Schutz der Software zu umgehen, soweit einschlägige Gesetze dies nicht ausdrücklich erlauben, (v) jede Handlung, durch die die Software oder ein davon abgeleitetes Werk unter Open-Source-Bedingungen lizenziert werden müsste, insbesondere: (a) Kombinieren der Software oder eines davon abgeleiteten Werks mit Open-Source-Software durch Einbau, Anbindung oder auf andere Weise, (b) Verwenden von Open-Source-Software um ein von der Software abgeleitetes Werk zu schaffen. Der Begriff „Open-Source- Software” bezeichnet Software, die nach Open-Source-Bedingungen lizenziert wurde, nach denen die Nutzung, Änderung oder Verteilung eines Werks folgenden Bedingungen unterliegt: (1) Offenlegung des Quellcodes oder sonstiger für Änderungen bevorzugter Materialien oder (2) Erteilung einer Lizenz für zur Schaffung abgeleiteter Werke oder (3) Übernahme bestimmter Hinweise oder Lizenzbedingungen in abgeleiteten Werken beziehungsweise ihrer Begleitdokumentation oder (4) die Erteilung einer gebührenfreien Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums am Werk oder einem anderen Werk, das dieses Werk enthält, mit ihm kombiniert wird, auf es zurückgreift oder in anderer Weise auf ihm aufbaut.

      (c) Der Kunde erkennt an, dass Drittparteien geistiges Eigentum an Produkten oder Services halten können. Der Kunde ist verpflichtet, Hinweise auf Eigentumsrechte an von Signify oder seinen Zulieferern gelieferter Software oder Dokumentation ohne Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen.

      (d) Signify steht es frei, vom Kunden unterbreitete Ideen, Vorschläge, Feedbacks oder Empfehlungen zu Produkten oder Services („Feedback“) ohne Zahlung von Lizenzgebühren oder andere Gegenleistungen an den Kunden zu verwenden. Signify hält das geistige Eigentum an allen Feedbacks. Signify ist berechtigt, Leistungen, Arbeitsergebnisse und Werke, die sich aus der Erbringung von Services ergeben, für die eigene Öffentlichkeitsarbeit oder zu Werbezwecken zu verwenden.

      11. Entschädigung Bei Verletzung Von Schutzrechten

       

      (a) Der Kunde informiert Signify unverzüglich, wenn Dritte behaupten, Signify habe mit an den Kunden gelieferten Produkten und/oder Services Schutzrechte Dritter verletzt. Signify kann dann im eigenen Ermessen und auf eigene Kosten eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: (i) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Produkts und/oder der Services zu verschaffen, (ii) ein Ersatzprodukt liefern, das keine Rechte verletzt und die gleiche Funktionalität bietet, (iii) das betroffene Produkt so modifizieren, dass es keine Rechte mehr verletzt beziehungsweise (iv) die betroffene Dienstleistung entsprechend korrigieren oder (v) dem Kunden den für das betroffene Produkt und /oder die betroffenen Services gezahlten Preis zurückerstatten oder gutschreiben.

      (b) Wird über einen in diesem Abschnitt 11(a) erhobenen Anspruch ein Gerichtsverfahren eröffnet, ermächtigt der Kunde Signify vollumfänglich, den Anspruch nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten zu befriedigen oder abzuwehren. Der Kunde ist verpflichtet, Signify jede zumutbare Unterstützung zu gewähren, die das Unternehmen zur Abwehr solcher Ansprüche verlangt. Der Kunde darf ohne vorherige Genehmigung von Signify keinen Vergleich bezüglich dieser Ansprüche vereinbaren und keine Kosten oder Ausgaben auf Rechnung von Signify übernehmen.

      (c) Wenn ein zuständiges Gericht feststellt, dass die von Signify im Rahmen eines Vertrags gelieferten Produkte und/oder Services direkt Rechte Dritter verletzen und diese Rechtsverletzung direkt und ausschließlich auf die Nutzung dieser Produkte und/oder Services durch den Kunden zurückzuführen ist, und dem Kläger deswegen rechtskräftig Schadensersatz zuerkennt, wird Signify dem Kunden vorbehaltlich der Bestimmungen in den Abschnitten 11 und 12 die ihm dadurch entstehenden Kosten ersetzen.

      (d) Ungeachtet anders lautender Bestimmungen des Vertrags übernimmt Signify in folgenden Fällen weder eine Haftung noch die in diesem Abschnitt 11 dargelegten Verpflichtungen: (i) Ansprüche wegen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, welche verursacht sind durch die Befolgung von Entwurfsvorgaben, Zeichnungen, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden, (ii) Nutzung von Produkten, Arbeitsergebnissen und/oder Services erfolgt in Abweichung von den Spezifikationen oder Ansprüche aufgrund der Änderung oder Anpassung eines Produkts, Arbeitsergebnisses oder eines Service durch den Kunden oder in dessen Auftrag, (iii) Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums Dritter an Baugruppen, Schaltkreisen, Kombinationen, Methoden oder Verfahren bei der Herstellung, beim Testen oder bei Anwendungen unter Verwendung von Signify gelieferter Produkte und Services, (iv) Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, die sich aus der Einhaltung einer für die Produkte oder Services geltenden Industrienorm ergeben.

      (e) Der Kunde entschädigt Signify für alle Schadensersatzansprüche, die wegen einer der in Abschnitt 11(d) aufgeführten Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung zuerkannt werden, und erstattet Signify alle Kosten, die Signify durch die Abwehr einer Klage oder ein Gerichtsverfahren aufgrund der Rechtsverletzung entstehen, vorausgesetzt, dass Signify den Kunden umgehend schriftlich über eine solche Klage oder ein solches Gerichtsverfahren wegen Rechtsverletzung informiert und ihn auf Verlangen vollumfänglich zur Abwehr der Klage ermächtigt.

      (f) Bei einer Abmahnung unter Bezugnahme auf im Rahmen eines Vertrags gelieferte oder zu liefernde Produkte und/oder Services wegen Verletzung von Rechten Dritter kann Signify zur Begrenzung oder Vermeidung von Haftungspflichten den Vertrag kündigen, die Lieferung der Produkte und/oder die Ausführung von Services, auf die sich diese Abmahnung bezieht, ganz oder teilweise aussetzen oder einstellen, ohne dadurch dem Kunden gegenüber haftpflichtig zu werden.

      (g) Vorbehaltlich der in Abschnitt 12 dargelegten Ausschlüsse und Beschränkungen regeln die vorstehenden Bestimmungen die gesamte Haftung von Signify bei Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten und/oder Services.

      12. Haftungsbeschränkung

       

      (a) DIE HAFTUNG VON SIGNIFY UND IHREN ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN FÜR ALLE ANSPRÜCHE JEDER ART, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEREITSTELLUNG VON PRODUKTEN ODER ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN KUNDEN ODER ANDERWEITIG AUS EINEM VERTRAG ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH ETWAIGER ENTSCHÄDIGUNGEN, STRAFZAHLUNGEN ODER PAUSCHALIERTER SCHADENSERSATZSUMMEN („ANSPRÜCHE“), IST AUF EINEN MAXIMALEN GESAMTBETRAG („HAFTUNGSOBERGRENZE“) VON ZWANZIG PROZENT (20%) DES VOM KUNDEN BEZAHLTEN GESAMTPREISES FÜR PRODUKTE UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN, AUF DIE SICH SOLCHE ANSPRÜCHE BEZIEHEN, HÖCHSTENS JEDOCH AUF 2.000.000 EURO BEGRENZT. BEI DIENSTLEISTUNGEN, DIE IN VERTRAGLICH VEREINBARTE PHASEN, ZEITRÄUME ODER MEILENSTEINE („MEILENSTEINE“) UNTERTEILT SIND, IST DIE HAFTUNG FÜR ALLE ANSPRÜCHE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM SOLCHEN MEILENSTEIN AUF ZWANZIG PROZENT (20 %) DES GESAMTPREISES PRO MEILENSTEIN BEGRENZT.

      (b) Signify haftet unter keinen Umständen für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverlust, Rufschädigung, Verlust des Geschäftswerts, indirekte oder beiläufige Schäden, Strafzahlungen, konkrete Schäden oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese Schäden aus unerlaubter Handlung, einer Gewährleistung, einem Vertrag oder anderen Rechtsgründen resultieren – auch wenn Signify auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder davon Kenntnis hat.

      (c) Um einen Anspruch geltend zu machen, muss der Kunde Signify innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Ereignisses, das den Anspruch begründet, benachrichtigen. Eine etwaige Klage zur Durchsetzung des Anspruchs muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum der Benachrichtigung eingereicht werden. Ansprüche, die nicht gemäß dem vorstehenden Satz geltend gemacht werden, sind nichtig.

      (d) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

      13. Vertraulichkeit

       

      Der Kunde verpflichtet sich, alle technischen, geschäftlichen und finanziellen Informationen, einschließlich der Angebots- und (Preis-)Bedingungen, sonstige Daten, die dem Kunden von Signify mitgeteilt werden, sowie Feedbacks vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zu den von den Parteien vereinbarten angebots- und vertragsbezogenen Zwecken zu verwenden.

      14. Ausfuhr-/Einfuhrkontrollen

       

      (a) Für bestimmte Geschäfte von Signify können Export- oder Importkontrollgesetzen und -vorschriften gelten, die die (Wieder-) Ausfuhr bestimmter Artikel in bestimmte Länder oder deren Übertragung an bestimmte Körperschaften oder Einzelpersonen verbieten oder einschränken, beispielsweise die Gesetze und Vorschriften der Vereinten Nationen, der EU und der USA („Ausfuhrbestimmungen“). Die (Wieder-)Ausfuhr oder die Übertragung von Produkten und/oder Services sowie technische Unterstützung, Ausbildung, Investitionen, Finanzierung, finanzielle Unterstützung, Vermittlung und Lizenzierung von Technologie unterliegen in jeder Hinsicht den einschlägigen Ausfuhrbestimmungen und der Zuständigkeit der für die Ausfuhrbestimmungen zuständigen Behörden. Wenn die (Wieder-)Ausfuhr oder Übertragung eine Ausfuhr- oder Einfuhrlizenz erfordert oder nach den Ausfuhrbestimmungen anderen Verboten oder Einschränkungen unterliegt, kann Signify nach eigenem Ermessen die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aussetzen, bis die entsprechende Lizenz erteilt wird oder Beschränkungen oder Verbote aufgehoben werden, oder den betreffenden Teil des Vertrags kündigen, ohne sich dadurch haftbar zu machen.

      (b) Wenn die Produkte und/oder Services (re-)exportiert oder an eine Drittpartei übertragen werden, gehen die Pflichten zur Einhaltung aller Ausfuhrbeschränkungen vom Kunden auf die Drittpartei über. Der Kunde informiert Signify auf Verlangen, oder wenn es die geltenden Ausfuhrbestimmungen erfordern, über den (Re-)Export oder die Übertragung von Produkten, um die Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen und aller anderen Vorschriften, die den Verkauf der Produkte regeln, einschließlich der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit der Produkte, die Signify eventuell erfüllen muss, zu gewährleisten. Der Kunde darf keine Erklärungen oder Bescheinigungen über die Unterstützung restriktiver Handelspraktiken oder Boykotts vorlegen.

      15. Abtretung

       

      (a) Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung von Signify weder einen Vertrag noch seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abtreten.

      (b) Signify kann die Rechte und Pflichten (einschließlich Forderungen) aus einem Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige Zustimmung des Kunden an ein verbundenes Unternehmen oder eine Drittpartei delegieren, abtreten, verkaufen, als Untervertrag weitergeben oder mit einer solchen Partei neu vereinbaren (novate). Soweit nach geltendem Recht dazu die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, wird sie hiermit erteilt. Der Kunde arbeitet dabei mit Signify zusammen und stellt insbesondere die dazu nötigen Informationen zur Verfügung, unterschreibt erforderliche Dokumente und leistet Zahlung auf Konten der von Signify angegebenen Drittparteien.

      16. Einhaltung Von Gesetzen, Verhinderung Von Bestechung

       

      (a) Der Kunde stellt jederzeit durch alle nach vernünftigem Ermessen notwendige Vorkehrungen sicher, dass seine Geschäftspartner alle einschlägigen lokalen und internationalen Gesetze und Vorschriften einschließlich der Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung einhalten. Dementsprechend führt der Kunde seine Geschäfte ehrlich und beteiligt sich nicht an Bestechung oder Korruption.

      (b) Sollte Signify Hinweise auf einen Verstoß gegen die unter (a) genannten Pflichten erhalten, wird der Kunde kooperieren und stellt Signify alle Informationen zur Verfügung, die Signify zur Überprüfung dieser Hinweise benötigt. Falls sich diese Hinweise bestätigen, kommt Abschnitt 18 zur Anwendung.

      17. Arbeitsschutz 

       

      (a) Die Vertragsparteien verpflichten sich alle einschlägigen Gesetze, Regeln und/oder Vorschriften zum Arbeitsschutz und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung in der Umgebung einzuhalten. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ein sicheres Arbeitsumfeld für das Personal und andere Vertreter schaffen und trifft die gesetzlich vorgeschriebenen sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Verhütung von Unfällen und zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit des Personals an dem Standort erforderlich sind. Der Kunde informiert das Personal rechtzeitig über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Signify über alle einschlägigen standortspezifischen Arbeitsschutz- und Umweltschutzauflagen und -abläufe. Signify hat das Recht, aber nicht die Pflicht, von Zeit zu Zeit die einschlägigen Arbeitsschutz- und Umweltschutzunterlagen, -abläufe und -bedingungen an dem Standort zu überprüfen und zu inspizieren.

      (b) Der Kunde sorgt dafür, dass sich an dem Standort keine Gefahrstoffe befinden. Falls dort Gefahrstoffe vorhanden sind, sorgt der Kunde dafür, dass seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer diese ordnungsgemäß handhaben und gegebenenfalls auf Kosten des Kunden entfernen und entsorgen. Wenn nach vernünftiger Einschätzung von Signify die Gesundheit und Sicherheit des Personals oder des Standortes durch Sicherheitsrisiken, Bedrohung durch Terrorismus, Gefahrstoffe oder unsichere Arbeitsbedingungen gefährdet sind oder sein können, kann Signify zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechten oder Rechtsmitteln das Personal (mit zumutbarer Unterstützung des Kunden) ganz oder teilweise von dem Standort abziehen, die Umsetzung des Vertrags ganz oder teilweise aussetzen und/oder Services (soweit möglich) aus der Ferne erbringen oder überwachen, ohne dadurch dem Kunden gegenüber haftbar zu werden.

      (c) Standortbedingungen, die wesentlich von den Angaben des Kunden abweichen, oder bisher unbekannte technische Bedingungen vor Ort, die wesentlich von den Bedingungen abweichen, die gewöhnlich vorgefunden werden und nach allgemeiner Auffassung zu der Art der im Vertrag vereinbarten Arbeiten gehören, gelten als Änderung.

      18. Verletzung, Aussetzung, Kündigung

       

      (a) Wenn (i) der Kunden gegen eine der Bestimmungen des Vertrags oder dieser Bedingungen verstößt, insbesondere einen fälligen Betrag nicht zahlt, oder (ii) der Kunde nach vernünftiger Einschätzung von Signify aufgrund seiner Finanzlage (oder einer erheblichen Änderung seiner Finanzlage) wahrscheinlich nicht in der Lage ist seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, oder (iii) gegen den Kunden (mit oder ohne sein Einverständnis) ein Insolvenz-, Konkurs-, Sanierungs-, Liquidations- oder Abwicklungsverfahren eröffnet wird, der Kunde einem Treuhänder oder Konkursverwalter unterstellt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des Kunden bewilligt wird, oder (iv) der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, oder (v) sich die Eigentums- und Kontrollverhältnisse des Kunden ändern, kann Signify alle Forderungen des Kunden sofort fällig stellen und jeden Betrag, den Signify (oder eines der verbundenen Unternehmen) dem Kunden aufgrund eines Vertrags schuldet, einschließlich etwaiger Voraus-oder Anzahlungen des Kunden, mit den gemäß Abschnitt 18(b) fälligen Beträgen verrechnen. Darüber hinaus kann Signify nach eigenem Ermessen durch Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung alle von Signify geschuldeten Leistungen (einschließlich Produktion, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Produkten, Services und Gewährleistung) aussetzen oder stornieren, den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, ohne dadurch haftbar zu werden, und/oder dem Kunden angebotenen Kreditkonditionen aussetzen oder widerrufen. Signify kann von dem Recht zur Kündigung eines Vertrags gemäß diesem Abschnitt nur Gebrauch machen, wenn der Kunde einen unter (i) oben aufgeführten behebbaren Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen behebt, oder wenn er im unter (ii) bezeichneten Fall Signify nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen eine Bankgarantie oder eine andere Sicherheit stellt, die Signify zufrieden stellt.

      (b) Der Kunde hält Signify und ihre verbundenen Unternehmen sowie deren leitende Angestellte, Direktoren, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger in Bezug auf alle Verluste (einschließlich entgangenem Gewinn oder Umsatz), Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Verfahrenskosten und Kosten im Zusammenhang mit unfertigen Produkten) und Auslagen schad- und klaglos, die aus oder im Zusammenhang mit einem der folgenden Ereignisse entstehen: (i) Verstoß des Kunden gegen eine der Bestimmungen oder Verpflichtungen des Vertrags oder dieser Bedingungen oder Eintreten eines der sonstigen in Abschnitt 18(a) genannten Ereignisse, (ii) Ansprüche Dritter aus Verlust, Sach- oder Personenschaden oder Tod, die durch eine fahrlässige Benutzung, Anwendung oder Installation von Produkten oder eine nicht von Signify genehmigte Änderung des Produkts oder Integration des Produkts in andere Produkte durch den Kunden oder dessen Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen, angeschlossene Unternehmen oder Kunden, denen er das Produkt verkauft hat, verursacht oder angeblich verursacht wurden, oder (iii) Nichteinhaltung der Bestimmungen von Abschnitt 7(b) durch den Kunden; in diesem Fall enthalten die Kosten die vollen Wiederbeschaffungskosten von Produkten, Systemen oder sonstiger Ausrüstung. 

      (c) Bei (vorzeitiger) Beendigung oder Ablauf eines Vertrags (i) erlöschen alle Rechte und Lizenzen, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährt wurden, (ii) wird der Kunde alle gemäß Abschnitt 13 offengelegten Informationen einschließlich nicht in Produkte eingebetteter Software sowie alle Kopien dieser Software, zurückgeben, löschen (auch von allen Festplatten und Speichern) oder vernichten (wobei ein ordnungsgemäß ernannter Beauftragter diese Vernichtung bescheinigen muss), (iii) werden alle Produkte, für die das (rechtliche) Eigentum nicht (gemäß Abschnitt 7) auf den Kunden übergegangen ist, sowie alle anderen von Signify bei der Erbringung der Services gelieferten und/oder genutzten Produkte, Systeme oder Geräte auf Kosten des Kunden an Signify zurückgegeben, (iv) gelten alle angemessenen Kosten und Ausgaben, die Signify (einschließlich eines angemessenen Gewinns) für alle von Signify vor einer solchen Kündigung ausgeführten Arbeiten entstanden sind, als fällig, zahlbar und nicht erstattungsfähig.

      (d) Im Falle einer Aussetzung, die länger als zwei (2) Monate dauert, gelten die Bestimmungen des Abschnitts 18(c)(iv) auch für alle von oder für Signify vor der Aussetzung ausgeführten Arbeiten.

      (e) Die Rechte von Signify gemäß diesem Abschnitt 18 gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Signify nach Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zustehen. Bei Beendigung eines Vertrags bleiben die allgemeinen Bedingungen, die dazu bestimmt sind auch nach der Beendigung zu gelten, weiterhin wirksam. Die Beendigung berührt nicht die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstandenen Rechte der Parteien.

      19. Geltendes Recht Und Gerichtsstand

       

      (a) Alle Verträge, Angebote und diese Bedingungen unterliegen ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen dem Recht der Schweiz. Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot oder diesen Bedingungen ergeben und die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung einer der Parteien über das Bestehen eines Konflikts einvernehmlich beigelegt werden können, werden ausschließlich vor den Gerichten in Zürich, Schweiz, eingereicht. Signify ist jedoch immer berechtigt, Klagen oder Verfahren gegen den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zu Anwendung.

      (b) Das Recht beider Parteien, einstweilige Verfügungen zu beantragen oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen und im Falle der Nichtzahlung einer geschuldeten und fälligen Summe Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen oder Klage zu erheben, wird durch diesen Abschnitt 19 nicht beschränkt.

      20. Datenschutz Und Datenverwendung

       

      (a) Jede Partei hält alle einschlägigen Datenschutzgesetze ein. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verarbeitet Signify (oder ihre Unterauftragnehmer) keine Daten über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen („Personenbezogene Daten“) für den Kunden oder im Namen des Kunden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für eigene, legitime Geschäftszwecke befolgt Signify die „Signify Privacy Notice for Customers, Consumers and Other Business Persons“, die unter http://www.signify.com/global/privacy im Abschnitt „Legal information” eingesehen werden kann.

      (b) Der Kunde erkennt an und bewilligt, dass Signify und ihre verbundenen Unternehmen (oder deren Unterauftragnehmer) aus Produkten und Services (einschließlich der Produkte, Dienstleistungen oder Systeme Dritter, die in Verbindung mit dem Produkt und/oder dem Service bereitgestellt werden) und/oder deren Nutzung generierte Informationen und Daten („Nutzungsdaten“) sammeln dürfen. Signify ist berechtigt, die Nutzungsdaten jederzeit während der Laufzeit eines Vertrags und danach nach eigenem Ermessen für beliebige Zwecke zu verwenden, zum Beispiel Nutzungsdaten mit anderen Daten zusammenzuführen, Urheberrechte zu erwerben oder abgeleitete Werke zu schaffen oder Nutzungsdaten zu ändern oder anzupassen, um Produkte und Dienstleistungen anzubieten, zu pflegen und zu verbessern und neue Produkte, Merkmale oder Dienstleistungen zu entwickeln. Soweit der Vertrag, die EULA und die zusätzlichen Nutzungsbedingungen nichts anderes festlegen, stellt Signify sicher, dass alle personenbezogenen Daten und alle Daten, die eine Identifizierung des Kunden oder des Unternehmens oder der Organisation ermöglichen, von der Verwendung der Nutzungsdaten ausgenommen sind.

      21. Sonstige Bestimmungen

       

      (a) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben alle anderen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam. Wird festgestellt, dass eine oder mehrere Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar sind, bemühen sich die Vertragsparteien um die Ersetzung dieser Bestimmungen durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen, die der ursprünglichen Absicht der ersetzten Bestimmungen möglichst nahe kommen. Der Kunde unterstützt rechtzeitig angekündigte Kontrollen seiner Vertragstreue durch Signify.

      (b) Die in diesen Bedingungen festgelegten Rechte von Signify berühren nicht die Rechte oder Rechtsmittel, die Signify nach dem Vertrag, laut Gesetz oder nach dem Billigkeitsrecht zustehen. Der Kunde erkennt an, dass Signify N.V. und die ihr verbundenen Unternehmen als Drittbegünstigte des Vertrags gelten und dessen Bestimmungen einschließlich dieser Bedingungen gegebenenfalls durchsetzen können. Setzt eine Partei eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags nicht oder verzögert durch, darf dies nicht als Aufhebung dieser Bestimmung oder als Verzicht auf sie Durchsetzung ausgelegt werden.

      (c) Die Bedingungen des Vertrags (einschließlich dieser Bedingungen und aller anderen Bedingungen, die Bestandteil des Vertrags sind) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Verkauf von Produkten und die Erbringung von Services im Rahmen dieses Vertrags dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Zusagen, Vereinbarungen, Erklärungen, Verpflichtungen oder stillschweigenden Übereinkünfte zwischen Signify und dem Kunden in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Vertragsparteien erkennen ausdrücklich an, dass sie sich beim Abschluss eines Vertrags nicht auf Zusicherungen verlassen, die nicht in diesen Vertrag aufgenommen wurden. Änderungen an diesem Vertrag werden nur wirksam und für die Parteien bindend, wenn sie schriftlich niedergelegt und jeweils von einem bevollmächtigten Vertreter der Parteien unterzeichnet werden.

      (d) Preise und Bedingungen unterliegen dem Vorbehalt der Korrektur von Druck- oder Schreibfehlern.

      Signify Switzerland AG – v. Februar 2019